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Spanien und die Regulierung von Cannabis

Spanien und die Regulierung von Cannabis

Durch: Rebeca Argudo Aktivismus

Die Forderung nach der Legalisierung von Cannabis kam in unserem Land vor 30 Jahren auf. Schon damals strebten Pionier-Organisationen für die Verteidigung und Erforschung des Cannabis wie etwa ARSEC die Regulierung von Konsum und Anbau an. Die Aufklärungsarbeit und der Aktivismus dieser Vereinigungen ebneten den Weg für die sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC), wodurch die Anerkennung und Akzeptanz lokaler Verwaltungen erreicht wurde.

Nun, 30 Jahre später, befinden wir uns in einem Moment großer Veränderungen in diese Richtung und Länder wir die USA und Mexiko treiben die Legalisierung des Marihuanas voran, ebenso wie sich Paraguay, Kolumbien oder Jamaika der Legalisierung annähern. Dieses internationale Umfeld könnte die Regulierung in Spanien begünstigen und einige neue diesbezügliche Initiativen scheinen darauf hinzudeuten.

Spanien und die Regulierung von Cannabis

Politische Gruppierungen wie das linke Bündnis Unidas Podemos setzen darauf. Die violette Gruppierung möchte in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur umfassenden Regulierung des Cannabis ins Parlament bringen und schließt die Möglichkeit nicht aus, einen Gesetzesantrag einzubringen, bei dem sie auch auf die Unterstützung anderer Parlamentsparteien zählen könnten. Parteien wie die PNV (Baskische Nationalistische Partei), die bei der Regulierung vor allem einen gesundheitlichen Aspekt in den Vordergrund stellen will, oder die Mitte-Rechts-Partei Ciudadanos und das katalanische separatistische Wahlbündnis JxCat, die die Regulierung von medizinischem Cannabis unterstützen aber den Freizeitgenuss ausschließen, könnten sehr wichtige Unterstützer sein. Seitens der PNV setzt man darauf, die beteiligten Akteure anzuhören, um eine passende Antwort auf alle Fragen im Zusammenhang mit therapeutischem Cannabis zu geben, ohne den gesamten Bereich der gesetzlichen und wissenschaftlichen Grundlagen aus den Augen zu verlieren und sogar technische Probleme, wenn es um die Umsetzung von Vorschlägen geht. Die sozialdemokratische Partei PSOE verweist allerdings darauf, dass die Initiative nicht Teil des Regierungsprogramms ist und schließt aus, daraus eine Priorität zu machen.

Die Unidas Podemos möchte ebenso wie die katalanische Linkspartei ERC eine umfassende Regulierung mittels eines Lizenz-Systems unter staatlicher Kontrolle, auch für Verkaufsstellen und den Eigenanbau. Nach den derzeit vorliegenden Entwürfen würden die Lizenzen für Herstellung, Vertrieb und Verkauf erteilt werden, nicht aber für den Konsum, ähnlich wie in Kanada. In Uruguay gibt es aber zum Beispiel schon ein System mit einem Konsumentenregister. Ebenso sind Strafen im Fall vom Verkauf an Minderjährige durch die Verkaufsstellen vorgesehen und der sofortige Entzug der Lizenzen bei einem Verstoß gegen das Gesetz. Bei diesen Initiativen wird auch an Vorbeugungs- und Aufklärungsprogramme gedacht, wobei der Schwerpunkt auf der Information zur Risikoverminderung liegt. Laut der linken Wahlliste Más Madrid wären die einzigen Daten, die für eine Prohibitions-Politik sprechen, jene im Zusammenhang mit den durch Geldstrafen erwirtschafteten Einnahmen. Diese Gruppierung vertritt die Ansicht, dass ein legaler Zugang zum Cannabis den Konsumenten und dem Gewerbe zugute käme.

 

 

Unterdessen hat die Europäische Beobachtungsstelle für Cannabiskonsum und -anbau (Observatorio Europeo del Consumo y Cultivo de Cannabis, OECCC) darauf aufmerksam gemacht, dass Spanien seine Bürger nicht in Bezug auf die öffentliche Cannabis-Politik befragt hat, um seine Position in Anbetracht der Öffnung des Marktes für die Produktion von medizinischem Cannabis festzulegen, eine Information, die die OECCC von den einzelnen Mitgliedsstaaten des für die Kontrolle der Betäubungsmittelabkommen der UNO zuständigen Internationalen Suchtstoffkontrollrats (International Narcotic Control Board, INCB) einfordert. Dies trifft mit der Veröffentlichung einer Mitteilung des spanischen Landwirtschaftsministeriums zum Hanfanbau zusammen, welche den Vertrieb von Bestandteilen des Hanfs wie etwa der Blüten oder ihrer Weiterverarbeitungsprodukte verbietet, weil sie als Betäubungsmittel betrachtet werden (unabhängig davon, ob sie legal hergestellt worden sind) und dabei aber einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 widerspricht, welches bestätigt, dass es für ein Handelsverbot notwendig ist, Beweise für die das Verbot begründende Gefährlichkeit vorzulegen und dafür, dass ihm nicht ausschließlich hypothetische Überlegungen zugrunde liegen.

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