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Die WHO empfiehlt, Cannabis aus der Liste der gefährlichen Drogen zu entfernen

Die WHO empfiehlt, Cannabis aus der Liste der gefährlichen Drogen zu entfernen

Durch: Laura Rueda Ärtzlich

Etwas Historisches geschah Anfang dieses Jahres auf dem Weg der Legalisierung von Cannabis. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat allen Regierungen der Welt die Beseitigung von Cannabis und Cannabisharz aus dem Anhang IV – der restriktivsten Kategorie – des Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 empfohlen. Als Gründe für den genannten Antrag wurden die therapeutischen Beweise für die Wirksamkeit der Pflanze bei einigen Beschwerden und Krankheiten genannt.

Die WHO empfiehlt, Cannabis aus der Liste der gefährlichen Drogen zu entfernen

Es schien, dass dieser Moment nie kommen würde, aber nach 47 Jahren könnte Cannabis die Liste der gefährlichen Drogen des Einheitsabkommens verlassen, auf die es im Jahr 1961 gesetzt wurde. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom schickte am 24. Januar einen Brief an UN-Generalsekretär Antonio Guterres. In diesem Schreiben schlug der äthiopische Politiker dem portugiesischen Politiker vor, dass die Pflanze auf weniger strenge Art katalogisiert werden sollte. Auf diese Art soll ihr therapeutischer Nutzen besser untersucht werden können.

Anhang IV, der restriktivste von allen

Cannabis und Heroin werden seit 1961 als gleichwertig eingestuft. Der Anhang IV ist der strengste von allen, die der Klassifizierung von Drogen dienen. So kam es, dass die Wissenschaftler jedes Mal wenn sie sich vornahmen, die medizinischen Auswirkungen von Marihuana gründlich zu untersuchen, gegen diese „Betonwand“ prallten, die sie sehr stark behinderte.

Seitens des Expertenkomitees für Drogenabhängigkeit der WHO ist man der Ansicht, dass im Anhang IV nur die „… schädlichen Substanzen [und] mit begrenzten medizinischen Nutzungsmöglichkeiten …“ aufgezählt sind und sie meinen, dass ein Verbleib von Cannabis an diesem Ort „… den Zugang und die Forschung über mögliche von der Pflanze abgeleitete Therapien stark einschränken würde.“

Eine abgewogene Entscheidung

Diese Empfehlung wurde nicht von einem Tag auf den anderen gegeben, sondern ist seit längerer Zeit in Vorbereitung. Wie jeden November traf das ECDD (Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit der WHO) zu seiner Sitzung zusammen, in diesem Fall im Jahr 2018. Bei diesem Treffen verfassten sie einen Bericht, der als Grundlage für diese geschichtsträchtige Forderung diente. Zu den Hauptgründen zählte das „therapeutische Potenzial“ von Cannabis-Präparaten bei der Behandlung von Schmerzen und anderen Leiden wie Epilepsie oder spastischen Krankheiten.

Positionierung in Bezug auf THC und CBD

Eine weitere Empfehlung des ECDD hat mit Tetrahydrocannabinol (THC) zu tun. Das ist die stärkste psychotrope Substanz des Cannabis, welche in der Tat separat im Anhang IV der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 aufgelistet wird. Nun schlägt das Komitee vor, daraus ein Medikament des Anhangs I zu machen, um seine Klassifizierung zu erleichtern.

Die WHO empfiehlt, Cannabis aus der Liste der gefährlichen Drogen zu entfernen

Die ECDD hat sich auch bezüglich des Cannabidiols positioniert und vorgeschlagen, dass Produkte auf CBD-Basis, die einen THC-Anteil von 0,2% nicht überschreiten, aus allen internationalen Konventionen zur Drogenkontrolle herausgenommen werden.

„In seiner Reinform scheint Cannabidiol weder schädlich zu sein noch eine Missbrauchsgefahr zu bergen. Daher, nachdem es sich nicht um eine Substanz handelt, die um ihrer selbst willen Ziel einer Kontrolle ist sondern ausschließlich als Bestandteil von Cannabis-Extrakten, rechtfertigt der aktuelle Informationsstand keine Veränderung dieser Situation, um das Cannabidiol zu den kontrollierten Substanzen zu gesellen. Es handelt sich um eine Schlussfolgerung, welche das Komitee bei seinem Treffen im November 2017 mitteilte.

Schlussfolgerungen aus dem Bericht der ECDD

Abschließend empfiehlt der Bericht der ECDD, dass sowohl das Cannabisharz als auch andere Cannabis-Weiterverarbeitungsprodukte wie das Öl vom Anhang IV in den Anhang I des Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 transferiert werden sollten. Er legt auch nahe, dass das THC, welches sich in einem separaten Anhang befindet, im Anhang I reklassifiziert wird. Und er schlägt vor, dass die CBD-Produkte, die nicht mehr als 0,2% THC enthalten, aus allen internationalen Konventionen zur Drogenkontrolle gestrichen werden.

Obwohl die WHO in der vergangenen Jahrzehnten gegen die Verwendung der Pflanze in der Medizin war, hat sie in den letzten Jahren Interesse für die Erforschung ihrer therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten gezeigt. Wir wollen nicht vergessen, dass es sich um eine Empfehlung hinsichtlich der medizinischen Verwendung der Pflanze handelt, denn ihr Konsum als Genussmittel bleibt weiterhin verboten.

Der Monat März wird entscheidend dafür sein, ob dieser Antrag genehmigt wird oder nicht. Denn in Wien (Österreich) wird der 62. Sitzungszyklus der Betäubungsmittelkommission (CND) abgehalten werden. Die 53 Länder, die Teil dieses Ausschusses sind, werden den Vorschlag studieren. Dann werden auch die Teilnehmer für oder gegen diesen Antrag der WHO stimmen.

 

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