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Die vier Lügen, die Polizei und Behörden über den Cannabis-Anbau verbreiten

Die vier Lügen, die Polizei und Behörden über den Cannabis-Anbau verbreiten

Durch: Teresa Garcia Aktivismus

Können die Cannabis-Blüten als Betäubungsmittel eingestuft werden, wenn sie einen THC-Anteil von unter 0,2% haben? Mehrere in der Presse aufgetauchte polizeiliche Info-Folder und Berichte sagen, dass dem so sei, obwohl das nach Auskunft der Anwaltskanzlei Casa Paraula und in Übereinstimmung mit diversen Gerichtsurteilen nicht zutrifft.

Konkret wird von Casa Paraula darauf hingewiesen, dass mehrere Urteile des spanischen Höchstgerichts existieren, die davon ausgehen, dass eine Substanz nur dann als toxische Droge oder Betäubungsmittel eingestuft werden kann, wenn diese ihre spezifische Wirkung in Abhängigkeit vom enthaltenen Wirkstoff entfaltet und wenn dieser die Gesundheit des Konsumenten negativ beeinflussen kann.

Genau das ist die erste der Unwahrheiten, die von dieser Kanzlei angeprangert werden, und sie ist in den letzten Monaten sowohl in Rundschreiben der staatlichen Verwaltung als auch der autonomen Behörden aufgetaucht, aber dazu gesellen sich noch weitere Unwahrheiten.

Im Februar und im April haben die Landesregierungen von Katalonien und Andalusien zwei Rundschreiben veröffentlicht, in denen sie darauf hinweisen, dass der Anbau von Industriehanf zum Erhalt von Blütenknospen illegal sei, weil die einzige legale Produktion jene von Samen und Fasern ist, immer unter der Voraussetzung, dass der THC-Gehalt unter 0,2% liegt. „Das ist falsch“, teilt Casa Paraula mit. Die Anwaltskanzlei erklärt, dass das Gesetz Ley 17/1967 den Anbau von Cannabis für industrielle Zwecke erlaubt, ohne diese Aktivität auf den Textil- oder Ernährungssektor zu beschränken. „Die Behörden können keine strengeren Maßstäbe gelten lassen, als jene, die das Gesetz vorgibt, indem sie das generische und viele Bereiche umfassende Wort „industriell“ uminterpretieren“, informiert diese Kanzlei auf ihrer Webseite. „Um die im Info-Folder angeführten strengeren Maßstäbe anzuwenden, müsste zuerst das Gesetz geändert werden“, wird hinzugefügt.

 

 

Außerdem führen sie aus, dass die EU-Richtlinie 2014/40/UE den Konsum von rauchbaren Pflanzen erlaubt und dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020 die Anwendung der Drogengesetzgebung ablehnt, wenn es um die Einschränkung oder das Verbot von Produkten auf Cannabis-Basis geht. Das europäische Urteil legte fest, dass frei mit CBD gehandelt werden darf, weil es nicht als Betäubungsmittel verkauft werden kann, wenngleich es aus dem Cannabis hergestellt wird. „Dieselbe Begründung, die für das Rauchen von aus dem Cannabis extrahiertem CBD angegeben wird, gilt auch für die Cannabis-Blütenknospen, die keinen psychotropen Wirkstoff enthalten und deshalb nicht aus strafrechtlichen oder gesundheitstechnischen Gründen verboten werden könnten“, wie Casa Paraula argumentiert.

Eine weitere Behauptung, die in den Info-Foldern über Cannabis aufgestellt wird, bezieht sich darauf, dass der Anbau von Sorten, die nicht im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU aufgenommen sind, illegal und kriminell sei. „Auch das ist falsch“, heißt es seitens der Anwaltskanzlei. Außerdem heben sie auch die Tatsache hervor, dass den großen Pharmakonzernen Zuchtlizenzen für psychotrope Sorten erteilt werden, die nicht im europäischen Sortenkatalog gelistet sind. „Der Anbau von zertifizierten Sorten ist nur für den Zugang zu Subventionen notwendig. Noch dazu beschränkt und bestraft das Gesetz für Samen und Baumschulen ausschließlich den Verkauf von nicht registrierten Samen oder Pflanzen, nicht aber der Erwerb oder Anbau“, fügen sie hinzu.

Die letzte der von Casa Paraula angeprangerten Unwahrheiten dieser Info-Folder ist, dass nur Cannabis-Pflanzen mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% legal angebaut werden können. Die Kanzlei bestätigt, dass in Spanien kein Gesetz existiert, das diese THC-Obergrenze festlegt. Ein weiteres Mal handelt es sich, so die Kanzlei, um einen Grenzwert, der ausschließlich zum Tragen kommt, wenn man Subventionen für Textil-Cannabis und Landwirtschaftsförderungen beantragen will.

„Spanien hat kein auch nur ansatzweise aktualisiertes Gesetz zur Regelung der derzeitigen Hanf-Aktivitäten und insbesondere für den Anbau von Hanfblütenknospen mit geringem THC-Anteil“, wie Casa Paraula beklagt. „In letzter Zeit haben mehrere Behörden und staatliche Sicherheitskräfte ihre Energien für die Erstellung von Info-Foldern und internen Vermerken verwendet und für die Beschlagnahmung von Blütenknospen und Anzeigen ohne Rechtsgrundlage, um die Ausbildung von erlaubten industriellen Aktivitäten einzuschüchtern und zu verhindern, anstatt den Beschluss von neuen Gesetzen und Regelungen voranzutreiben, die einen rechtssicheren Rahmen bieten, der die industrielle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes fördert“, stellen sie abschließend fest.

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